AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der AKS Kanalsanierung AG, soweit im Einzelvertrag nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
1. Geltungsbereich
Massgebend ist die schriftliche Offerte samt Leistungsbeschrieb. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.
2. Offerten und Preise
Offerten sind während 60 Tagen gültig. Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich Mehrwertsteuer. Regiearbeiten, Wartezeiten und nicht vorhersehbare Erschwernisse — etwa unzugängliche Schächte, fehlende Planunterlagen oder unerwartete Rohrzustände — werden nach Aufwand verrechnet und vorgängig angezeigt.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt für freien Zugang zu Schächten, Leitungen und Arbeitsflächen, für Strom- und Wasseranschluss sowie für allfällige Bewilligungen und Verkehrsanordnungen. Bekannte Gefahren, Vorschäden und Leitungspläne sind uns vorgängig bekanntzugeben.
4. Ausführung
Die Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen VSA- und SIA-Normen ausgeführt. Terminangaben sind Richtwerte; bei Noteinsätzen richtet sich die Reihenfolge nach der Dringlichkeit.
5. Abnahme und Dokumentation
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten erfolgt eine Kontrollbefahrung. Der Auftraggeber erhält die zugehörige Dokumentation. Mängel sind unverzüglich, spätestens innert zehn Tagen nach Abnahme, schriftlich zu rügen.
6. Gewährleistung
Für Sanierungsarbeiten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach SIA-Norm 118, sofern nichts anderes vereinbart ist. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden durch unsachgemässe Nutzung, bauliche Veränderungen Dritter oder höhere Gewalt.
7. Haftung
Wir haften für Schäden, die wir vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Die Haftung für indirekte Schäden, Betriebsunterbrüche und entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % erhoben.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Kloten beziehungsweise der Sitz der AKS Kanalsanierung AG.
